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Pausenzeiten – was ist erlaubt?

Pausenzeiten – was ist erlaubt?

Die Zeit vergeht nicht schneller als früher, aber wir laufen eiliger an ihr vorbei.

George Orwell

Die langersehnte Mittagspause oder die kleine Raucher- oder Kaffeepause zwischendurch – unsere Arbeitsroutine ist durch Pausen geteilt. Viele Arbeitnehmer sind sich den gesetzlichen Regelungen zur Erholung jedoch gar nicht richtig bewusst.

Eine Unterbrechung der Arbeitszeit ist dann als Pause anzusehen, wenn vom Arbeitgeber keine Einschränkungen bezüglich Ort und Tätigkeit vorliegen. Des Weiteren muss eine Pause mindestens 15 Minuten lang sein, um auch als solche zu gelten.

Die Dauer der Pausen im Verhältnis zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen geregelt.

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Sonderregelungen

Minderjährige

15-17 jährige haben den Anspruch auf mehr Pausenzeiten sowie kürze Abstände zwischen diesen.

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume müssen folgende Regelungen eingehalten werden:

  • bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden – 30 Minuten Pause
  • bei einer Arbeitszeit von sechs bis acht Stunden – 60 Minuten

Weiterhin ist die Verteilung zu beachten: Die Pausen dürfen frühestens eine Stunde nach Beginn der Arbeitszeit und spätestens eine Stunde vor Ende eben dieser genommen werden.

Auch hier gelten diese erst bei einer Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.

Betriebspause vs. Ruhepause

Während der Arbeitnehmer den Zeitpunkt der Ruhepausen weitestgehend frei entscheiden kann, sind Betriebspausen in gewisser weise unfreiwillig und ungeplant. Sie können beispielsweise bei technischen Störungen, Stromausfällen oder organisatorischen Fehlern vorkommen und werden, im Gegensatz zu den Ruhepausen, vom Arbeitgeber gezahlt.

Ruhezeit

Nicht nur die Pausen im Arbeitstag unterliegen gesetzlichen Regelungen, auch was die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen angeht, müssen gewisse Vorschriften beachtet werden. So müssen zwischen Arbeitstätigkeiten mindestens 11 Stunden liegen. Wird noch ein Telefonat Abends um 21 Uhr entgegen genommen, nachdem bereits 8 Stunden gearbeitet wurde und 16 Uhr Feierabend gemacht wurde, starten die 11 Stunden streng genommen wieder von vorn, sodass der Arbeitnehmer erst ab 08 Uhr des Folgetages wieder arbeiten darf.

Sonderfall: Stillende Mütter

Laut § 7 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) stehen einer Mutter bis 12 Monate nach der Entbindung täglich eine Stunde bzw. zwei Mal 30 Minuten zu. Bei einer Arbeitszeit von mehr als acht Stunden erhöht sich dies auf mindestens 90 Minuten bzw. zwei Mal 45 Minuten.

Doch die Einhaltung der Ruhe- und Pausenzeiten ist nicht nur aus Arbeitgebersicht wichtig und relevant. Pausen fördern nachgewiesenermaßen die Arbeitsfähigkeit und manche Dinge werden mit ein bisschen Abstand betrachtet gleich viel klarer.

Folgen der Missachtung

Werden die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten und die zuständigen Ämter darauf aufmerksam, können den Unternehmen hohe Bußgelder im fünfstelligen Bereich drohen. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht, sicherzustellen, dass alle Angestellten ihre Pausenzeiten auch einhalten. Um sich abzusichern, ist eine Zeiterfassung allemal ratsam.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen. 

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__11.html

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/welche-pausenzeiten-sind-arbeitsrechtlich-einzuhalten_218_367714.html

Bildquelle

Foto von Pixabay von Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/tasse-kaffee-auf-untertasse-414630/

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