Neben verschiedenen Arbeitszeitmodellen gibt es auch unterschiedliche Lohnformen und -arten. Den meisten Arbeitnehmern ist jedoch gar nicht bewusst, wie viele andere Möglichkeiten der Entlohnung abseits des monatlichen Gehalts existieren. Je nach Beschäftigung, Unternehmensstruktur und Anstellungsverhältnis können unterschiedliche Lohnformen sinnvoll sein. Folgend eine Aufstellung der unterschiedlichen Formen zur Zahlung des Lohns:
Die Lohnformen
1. Zeitlohn
Die am weitesten verbreitete Lohnform ist der Zeitlohn. Hierbei orientiert sich die Vergütung an der Arbeitszeit, unabhängig von der erbrachten Leistung. Klassische Beispiele sind der Stundenlohn oder ein festes Monatsgehalt. Es sind jedoch auch Schicht-, Wochen oder Jahreslöhne möglich.
2. Leistungslohn
Der Leistungslohn ist im Gegensatz zum Zeitlohn leistungsbasiert – der Verdienst steht in Zusammenhang mit der erbrachten Leistung. Die bekannteste und gerade in der Industrie und Fertigung eine beliebte Form ist der Akkordlohn mit seinen verschiedenen Ausprägungen.
a) Zeitakkord
Für eine bestimmte Tätigkeit wird eine Zeit vorgeben – wird diese Zeit unterschritten gibt es eine Provision. Das heißt, wer schneller Arbeitet und mehr „Einheiten“ fertigstellt, verdient mehr.
b) Stück- oder Geldakkord
Hier wird mit einem festgelegten Akkordsatz gearbeitet – es wird ein Betrag pro Stück festgelegt, der dann mit der Anzahl der Stücke multipliziert wird. Beispiel Erntehelfer: Die Vergütung richtet sich nach Anzahl oder Gewicht der geernteten Früchte bzw. des Gemüses.
3. Prämienlohn
Der Prämienlohn ist eine Mischform aus Zeit- und Leistungslohn. In vielen Fällen wird ein Grundlohn vereinbart, der durch effizientes Arbeiten aufgestockt werden kann. So erhalten beispielsweise Verkäufer in einem Modehaus ein Grundgehalt und für jeden Verkauf eine Provision.
Im Allgemeinen wird hier zwischen vier Arten unterschieden:
- Mengenprämie (unser Beispiel der Verkaufsprovision fällt hier rein)
- Ersparnisprämie
- Qualitätsprämie
- Terminprämie
Eine besondere Form des Prämienlohns stellt der Beteiligungslohn dar. Im Gegensatz zur Auszahlung der Prämie mit dem Grundgehalt wird der Arbeitnehmer in Form von Beteiligung am Unternehmenskapital bzw. -gewinn vergütet.
Mit dem Leistungs- und Prämienlohn wird den Angestellten ein höherer finanzieller Leistungsanreiz geschaffen als bei reinem Zeitlohn, birgt jedoch teilweise auch die Gefahr des Qualitätsmangels.
Begriffsabgrenzung Lohnformen und Lohnarten
Während beide Begriffe aus dem Arbeitsrecht stammen und sich auf die Entlohnung von Arbeitnehmern beziehen, beschreiben sie jedoch unterschiedliche Aspekte.
Hierbei beschreiben Lohnformen, wie der Arbeitslohn gezahlt wird – leistungsabhängig oder leistungsunabhängig. Lohnarten hingegen gehen mehr ins Detail und beschreiben die einzelnen Bestandteile des Arbeitslohns – sie spielen in der Lohnbuchhaltung eine große Rolle. So bilden sie die Grundlage für die Berechnung des Nettolohns des Arbeitnehmers. Zu den Lohnarten gehören beispielsweise:
- Brutto- und Nettolohn
- Sozialabgaben
- Provisionen
- Einmalzahlungen
- uvm.
Begriff Arbeitslohn – eine Einordnung
Der Arbeitslohn ist im Prinzip der steuerliche Sammelbegriff für alle Einnahmen die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält. Dabei spielen weder Lohnform noch Lohnart eine Rolle.
„1) Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören
1. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst; […]“
§ 19 Abs. 1 EStG
Fazit
Alle Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Welche Lohnform für das eigene Unternehmen letztendlich die Richtige ist und sich rechnet muss unter Betrachtung der individuellen Situation, Unternehmensstruktur und Branche ermittelt werden.
Quellen
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20004/lohnformen/
https://www.bwl-lexikon.de/wiki/lohnformen/
https://www.compeon.de/glossar/lohnformen/
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
Bildquelle
Foto von Pixabay: https://www.pexels.com/de-de/foto/silber-und-goldmunzen-128867/