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Die Kleinunternehmer­regelung

Die Kleinunternehmer­regelung

Die Kleinunternehmerregelung ist unter § 19 UStG geregelt. Ziel ist es, die unter diese Regelung fallenden Betriebe und Freiberufler bürokratisch sowie steuerlich zu entlasten, denn sie müssen keine Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abführen. Auch die Umsatzsteuervoranmeldung, die normalerweise monatlich ansteht, entfällt. Hierbei spielt die Rechtsform keine Rolle.

Die Frage nach der Beantragung der Kleinunternehmerregelung stellt sich den meisten Gründern. Wird im ersten Kalenderjahr nach der Gründung nicht mehr als 22.000 € erwirtschaftet und im Folgenden voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € ist man berechtigt, den Antrag für die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt einzureichen. Bis 2019 belief sich der Grenzbetrag des ersten Jahres auf 17.500 €.

Wichtig hierbei: Bei den Gesamt-Umsatzgrenzen handelt es sich bereits um Bruttobeträge, welche sich auf ein gesamtes Jahr beziehen. Die voraussichtlichen Umsätze müssen demnach immer auf 12 Monate hochgerechnet werden.

Kleinunternehmer, die von dieser Regelung Gebrauch machen, dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und können jedoch auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Dadurch entfällt für sie ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Auf der Rechnung muss jedoch ein Hinweis über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ersichtlich sein. Aus rechtlicher Sicht gibt es keine genauen Vorgaben über die Formulierung, einzig § 19 UStG ist ausdrücklich zu nennen.

Die Beantragung

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von Selbstständigen beim Finanzamt eingereicht werden. Dieser ist auch als Antrag zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verstehen und kann unter Punkt 7.3 mit einem Kreuz geltend gemacht werden. Gewerbetreibende erhalten diesen bei der Gründung automatisch vom zuständigen Finanzamt, Freiberufler müssen jedoch selbst tätig werden und sich an das Finanzamt oder ihren Steuerberater wenden.

Wer sich bereits im laufenden Betrieb befindet und die Kleinunternehmerregelung anwenden möchte, kann dies mit einem formlosen Schreiben an das zuständige Finanzamt tun. Dies gilt ebenso für den Wechsel zur Regelbesteuerung. Aber Achtung: Wurde die Umsatzgrenze überschritten oder der Kleinunternehmer-Staus freiwillig abgegeben, initiiert dies den Wechsel zur Regelbesteuerung. Ist dies geschahen, so kann in den darauffolgenden fünf Jahren nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden.

Die Vorteile und Nachteile

Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen müssen, ist es ihnen möglich, ihre Produkte günstiger anzubieten und sind damit wettbewerbsfähiger. Doch auch intern bringt die Regelung einige Vorteile: Die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt und somit wird die Bürokratie sowie der Zeitaufwand auf ein Minimum begrenzt.

Während Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen müssen, sind sie jedoch auch nicht berechtigt, die Vorsteuer geltend zu machen. Als Vorsteuer wird die im betrieblichen Rahmen gezahlte Umsatzsteuer an Lieferanten genannt. Wird beispielsweise ein neuer Bürostuhl gekauft, kann die an das Möbelhaus bzw. den Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer nicht zurückgefordert werden. Wird eine Investition bei Regelbesteuerung getätigt, kann die Vorsteuer mit der an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer verrechnet werden. Der Gebrauch der Kleinunternehmerregelung lohnt sich also meist nur dann, wenn keine größeren Investitionen geplant sind und es sich bei den Kunden hauptsächlich um Privatpersonen handelt, da für diese die Produkte günstiger angeboten werden können. Weiterhin unterliegt der Kleinunternehmer einer jährlichen Prüfung, ob die Umsatz-Grenzen eingehalten wurden.

 

Quellen

https://www.steuertipps.de/lp/steuern-kleinunternehmerregelung?gclid=Cj0KCQiAgaGgBhC8ARIsAAAyLfE9j-mqjikceEnQfdCcBbJpcmNK6VQUDnUWEBEQ3tq5rSynPPGQTfYaAnx1EALw_wcB

https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html

https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/buchhaltung/kleinunternehmerregelung

Bild

Foto von olia danilevich von Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mathematik-technologie-display-geschaft-5466793/

 

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