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Der Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag

Das Ende eines Arbeitsverhältnisses muss nicht immer nur von einer Partei ausgehen. Es gibt genug Fälle, in denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass die Wege sich trennen sollten. Für genau diese Situationen gibt es den sogenannten Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt. Dieser wird im Einvernehmen beider Parteien aufgesetzt und sollte detailliert ausgearbeitet werden, um eventuelle Rechtsstreitigkeiten im Nachhinein zu vermeiden.

Der Vertrag bedarf der Schriftform und benötigt die Originalunterschrift beider Parteien. Die elektronische Form ist nach § 623 BGB ausgeschlossen.

Was beachtet werden sollte

Im Aufhebungsvertrag wird typischerweise Folgendes festgehalten:

  • Austrittsdatum
    Einer der größten Vorteile dieser Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Kündigungsfristen können umgangen werden.
  • Bezüge zum Arbeitsvertrag
    Es ist ratsam, alle eventuell vereinbarten Zusatzleistungen gesondert anzusprechen, um alle Verpflichtungen in ihrer Gesamtheit aufzuheben.
  • Lohnfortzahlung & Umgang mit Prämien
  • Resturlaub & Freistellung
  • ggf. Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Meldepflichthinweis
    Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit hinweisen. Im Allgemeinen ist es dem Arbeitgeber zudem anzuraten, den Arbeitnehmer über die Folgen in Hinblick auf die Rentenvorsorge hinzuweisen.
  • Rückgabe von durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln

Gefahr der Sperrfrist durch die Arbeitsagentur

Da der Arbeitnehmer mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags selbst aktiv zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beiträgt, sieht er sich laut § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III der eventuellen Verhängung einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 durch die Agentur für Arbeit gegenüber. Eine solche Sperrfrist kann bis zu zwölf Wochen betragen. Um diese zu Umgehen, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein solcher wäre eine ohnehin drohende betriebs-, nicht verhaltensbedingte und rechtmäßige Kündigung – diese muss jedoch bewiesen werden.

Neben dem Setzen der Unterschrift gibt es noch einen weiteren Grund, der zur Sperrfrist führen kann: Der Erhalt einer Abfindung, ohne dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Dies kann die Sperrfrist bis zu dem Tag verlängern, an dem die ordentliche Kündigungsfrist ausgelaufen wäre. Andererseits kann der Erhalt einer Abfindung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist einen wichtigen Grund darstellen, würde sie bei der betriebsbedingten Kündigung nicht ausgezahlt werden.

Vorteile

Ein Aufhebungsvertrag bringt einige Vorteile, vor allem für Arbeitgeber mit sich.

Der allgemeine und besondere Kündigungsschutz kann außer Acht gelassen werden. Das heißt, dass die Sonderregelungen, die bei der Kündigung von Menschen mit schwerer Behinderung oder Schwangeren greifen, umgangen werden können. Auch ein eventuell existierender Betriebsrat kann mit dem Aufsetzen eines Aufhebungsvertrags aus der Entscheidung komplett ausgeschlossen werden.

Doch auch dem Arbeitnehmer bietet der Aufhebungsvertrag Vorteile. So hat er, anders als im Falle einer Kündigung, die Möglichkeit, die Bedingungen des Vertrages mit zu bestimmen und um eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis zu verhandeln. Auch das Umgehen der Kündigungsfrist kann dem Arbeitnehmer zu Gute kommen, sollte er zeitnah den Arbeitgeber wechseln wollen.

Im Allgemeinen stellt die große Flexibilität, die der Auflösungsvertrag beiden Parteien bietet, einen großen Vorteil dar. Die weitreichende individuelle Ausgestaltung erlaubt es Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Sonderregelungen basierend auf der persönlichen Situation zu formulieren.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen. 

Quellen

https://www.d-velop.de/blog/compliance/schriftformerfordernis-und-digital-signieren/

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

https://www.hwk-heilbronn.de/artikel/informationspflicht-des-arbeitgebers-bei-kuendigungen-62,817,362.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__2.html

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/

https://www.arbeitsvertrag.org/aufhebungsvertrag-sperrzeit

Bildquelle

Foto von Alena Darmel von Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-tisch-unterlagen-vertrag-7641842/

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