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Das Jugendarbeits­schutzgesetz – was man wissen sollte

Das Jugendarbeits­schutzgesetz – was man wissen sollte

Laut einer 2021 veröffentlichten Hochrechnung sind 5,6 % aller Jugendlichen von 14 bis 19 Jahren voll berufstätig, weitere 2 % teilweise. Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) werden die Rahmenbedingungen zum Schutz eben dieser Jugendlichen bei der Arbeit geregelt. Es gilt für alle Personen unter 18 Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder als Praktikant oder Volontär tätig sind.

Arbeits- und Pausenzeiten

Die tägliche Arbeitszeit darf nicht über acht Stunden betragen und 40 Wochenstunden nicht überschreiten. Für Jugendliche gilt weiterhin die 5-Tage Woche mit einer Samstags- und Sonntagsruhe, die nur unter bestimmten Bedingungen und in bestimmten Branchen umgangen werden kann. Im Schichtbetrieb gelten andere Regelungen mit jeweils höherer Höchstarbeitsstundenzahl. Generell dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nur zwischen 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen sind gemäß JarbSchG § 14 Nachtruhe Abs. 2 und 3 die Folgenden:

(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen

1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,

2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,

3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,

4. in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr beschäftigt werden.

(3) Jugendliche über 17 Jahre dürfen in Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigt werden.“

Ruhepausen

Arbeitsunterbrechungen von mindestens 15 Minuten:

– bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden – 30 Minuten

– bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden – 60 Minuten

Diese Pausen dürfen nicht innerhalb einer Stunde nach Beginn bzw. vor Ende der regulären Arbeitszeit erfolgen. Zwischen den Arbeitseinsätzen müssen mindestens 12 Stunden liegen.

Urlaubsanspruch

Generell haben Jugendliche Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser Anspruch ist wie folgt gestaffelt:

  • ist der Beschäftigte unter 16 zu Beginn des Kalenderjahres – 30 Werktage
  • ist der Beschäftigte unter 17 zu Beginn des Kalenderjahres – 27 Werktage
  • ist der Beschäftigte unter 18 zu Beginn des Kalenderjahres – 35 Werktage

Abgrenzung Kind & Jugendlicher

Als Kind gelten alle, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch immer der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Unter Jugendlich versteht das JArbSchG gemäß § 2 Kind, Jugendlicher Personen, die zwischen 15 und 18 Jahre alte sind und der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen. In Deutschland ist Kinderarbeit verboten, daher gilt es bei der Beschäftigung unter dem Gesetz als Kinder geltenden Personen folgendes zu beachten:

  • Beschäftigung erst ab 13 Jahren für leichte und dem Alter entsprechende Arbeit möglich
  • Nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten
  • Die Sorgeberechtigten müssen über mögliche Gefahren und Sicherheitsrisiken aufgeklärt werden

Arbeitszeiten

Kinder dürfen bei einer 5-Tage Woche maximal 2 Stunden täglich arbeiten, solang die Arbeit weder vor noch während der Schulzeit geleistet wird. Auch dürfen Kinder von 18 bis 08 Uhr nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Ausnahmen gelten beispielsweise in der Landwirtschaft. Kinder dürfen hier bis zu 3 Stunden täglich beschäftigt werden und Jugendliche über 16 Jahren ist es erlaubt während der Erntezeit bis zu 9 Stunden täglich, jedoch nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche zu arbeiten. Weitere Regelungen finden bei der Beschäftigung unter Tage sowie in Bezug auf die Berufsschule Anwendung.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.

Quellen

https://www.ihk.de/freiburg/recht/arbeitsrecht/jugendarbeitsschutzgesetz-1330280

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/900419/umfrage/umfrage-in-deutschland-zur-berufstaetigkeit-der-jugendlichen/#:~:text=Umfrage%20in%20Deutschland%20zur%20Berufst%C3%A4tigkeit%20der%20Jugendlichen%202021&text=Im%20Jahr%202021%20waren%20rund,berufst%C3%A4tig%20in%20einem%20fremden%20Betrieb.

Bildquelle

Foto von Julia M Cameron von Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/schreibtisch-internet-tippen-sitzung-4144526/

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