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Betriebsurlaub – Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

Betriebsurlaub – Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

Erholung auf Anweisung

Betriebsurlaub ist eine arbeitsrechtliche Regelung, die es Unternehmen ermöglicht, einen Teil des Urlaubs der Angestellten zeitlich festzulegen. Diese Maßnahme darf jedoch nur in Fällen mit triftigem Grund, ausreichend zeitlichem Vorlauf und unter Berücksichtigung der Angestellten angewandt werden.

Rechtliche Grundlagen

Paragraph 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs besagt:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. […]“

Somit darf der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen, muss jedoch auf die Wünsche der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen. Da die kostbaren Urlaubstage von jedem anders genutzt werden, ist es kein Leichtes alle unter einen Hut zu bringen. In triftigen Fällen ist es dem Arbeitgeber jedoch möglich allgemeinen Betriebsurlaub anzuordnen. Diese sind unter anderem:

  • Renovierungs- und Umbauarbeiten im Betrieb – kann der Arbeitsplatz aufgrund von Baumaßnahmen vorübergehend nicht genutzt werden so können Arbeitgeber auf den Betriebsurlaub zurückgreifen.
  • Abhängigkeit von einem Kunden und / oder einer Person – ist eine zentrale Person, die für den funktionierenden Betrieb unabdinglich ist, abwesend oder hat der einzige Kunde selbst Betriebsurlaub ist dies auch Grund genug Betriebsferien im eigenen Unternehmen anzuordnen

Wichtig zu wissen

Betriebsurlaub kann im Arbeitsvertrag festgelegt werden

Der Arbeitgeber kann bereits im Arbeitsvertrag seine Berechtigung zur Anordnung von Betriebsferien festschreiben. Nichtsdestotrotz ist dieser mitbestimmungspflichtig.

Betriebsurlaub darf nicht den gesamten Jahresurlaub in Anspruch nehmen

Die zeitlich festgesetzte Auszeit geht vom Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer ab. Eine klare Regelung über eine Höchstlänge gibt es nicht – es sollten jedoch dem Arbeitnehmer mindestens 2 Wochen Urlaub zur freien Verfügbarkeit überlassen werden. Die Verteilung der Betriebsferien auf die einzelnen Arbeitnehmer erfolgt in der Regel nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der sozialen Gerechtigkeit.

Krankheitstage werden nicht angerechnet

Auch hier gilt § 9 des BurlG – Erkrankung während des Urlaubs:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“

Kein Urlaub übrig?

Werden Betriebsferien angekündigt und ein Arbeitnehmer hat keinen Urlaub mehr übrig, um diesen abzudecken, gibt es im Grunde drei Möglichkeiten:

  1. Urlaubstage als „Vorschuss“ vom kommenden Jahr
  2. Der Arbeitnehmer geht auch während der eigentlichen Betriebsferien seiner Arbeit nach
  3. Der Arbeitgeber vergütet den Arbeitnehmer während der gesamten Dauer der Betriebsferien

Betriebsurlaub in Deutschland & Österreich

Innerhalb Deutschlands sind Betriebsferien in der Regel ein freiwilliges Angebot von Unternehmen an ihre Arbeitnehmer. In bestimmten Branchen, wie beispielsweise der Automobil-oder Stahlindustrie, ist der Betriebsurlaub jedoch üblich und weit verbreitet.

In Österreich sieht die Gesetzeslage sehr ähnlich aus. Hier darf gemäß Rechtsprechung der gesetzliche Betriebsurlaub jedoch nicht mehr als zwei Wochen betragen.

Fazit

Der Betriebsurlaub kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile bieten. Die praktische Umsetzung des Betriebsurlaubs sollte jedoch sorgfältig geplant werden, um eventuelle Umsatzeinbußen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Er sollte mindestens ein halbes Jahr im voraus angekündigt werden, um Situationen wie fehlende Urlaubstage zu verhindern.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html#:~:text=%C2%A7%207%20Zeitpunkt%2C%20%C3%9Cbertragbarkeit%20und%20Abgeltung%20des%20Urlaubs&text=Kann%20der%20Urlaub%20aus%20diesen,mindestens%20zw%C3%B6lf%20aufeinanderfolgende%20Werktage%20umfassen.

https://www.arbeitsrechte.de/betriebsurlaub/

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Betriebsurlaub/

Bildquelle

Foto von Pixabay: https://www.pexels.com/de-de/foto/weisser-holztisch-mit-stuhlen-set-416320/

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