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Arbeitszeitmodelle

Arbeitszeitmodelle

„9 to 5

Yeah, they got you were they want you

There’s a better life

And you think about it, don’t you?“

 

 

Was Dolly Parton in ihrem Song „9 to 5“ 1980 musikalisch verpackt, spricht unzähligen aus der Seele. Das Vollzeit-Arbeitsmodell mit der 40-Stunden-Woche ist auch heute noch weit verbreitet. Es stellen sich jedoch auch Arbeitgeber immer öfter die Frage, ob flexiblere Arbeitszeitmodelle den Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter nicht eher entsprechen. Doch welche Alternativen gibt es eigentlich?

Teilzeit

Arbeitskräfte, die in Teilzeit angestellt sind, arbeiten in der Regel 35 Stunden oder weniger in der Woche. Es ist ein sehr flexibles Modell, welches durch individuelle Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber viel Freiraum lässt. So kann ein persönlicher Wochenstundensatz festgelegt sowie ein individueller Arbeitsplan erstellt werden.

Beliebt ist dieses Modell bei Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen und ihre Arbeitszeit Schritt für Schritt reduzieren möchten. In diesem Zusammenhang wird auch von Altersteilzeit gesprochen.

Gleitzeit

Ein heutzutage recht verbreitetes flexibles Arbeitszeitmodell ist das Gleitzeitmodell. Hierbei gibt der Arbeitgeber einen Gleitzeitrahmen vor, innerhalb dessen die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit selbst aufteilen können. Meist gibt es jedoch auch eine Kernzeit, in welcher Anwesenheits- bzw. Arbeitspflicht gilt. Außerhalb dieser Kernzeit steht es den Arbeitnehmern im Rahmen der Vereinbarung frei, ihre Zeit selbst aufzuteilen.

Wietere Informationen zum Thema können unter https://www.arbeitsrechte.de/gleitzeit/ nachgelesen werden.

Vertrauensarbeitszeit

wird auf Vertrauensbasis gearbeitet, entfällt die Erfassung der Arbeitszeit. Dies erfordert viel Vertrauen beider Seiten. Der Arbeitgeber vertraut darauf, dass der Arbeitnehmer zu den vereinbarten Zeiten arbeitet beziehungsweise seine Zeit selbstständig effektiv einteilt. Der Arbeitnehmer hingegen hat bei diesem Modell keine Möglichkeit, Überstunden zu verbuchen und vertraut, dass der Vorgesetzte eine angemessene Arbeitsmenge zuteilt.

Durch das BGH-Urteil vom September 2022 ist dieses Modell jedoch zu einem Auslauf-Modell geworden.

Schicht- und Nachtarbeit

Im Schichtbetrieb werden meist vier Formen unterschieden: der zwei-, drei-, vier- und der Fünf-Schichtbetrieb. Der Zwei-Schichtbetrieb besteht meist aus einer Früh- und einer Spätschicht. Bei den Drei-, Vier- und Fünf-Schichtmodellen handelt es sich in der Regel um 24/7 Services mit Nachtschichten. Laut § 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gilt die Zeit von 23 bis 06 Uhr als Nachtzeit. Jede Tätigkeit, die mehr als zwei Stunden in diese definierte Zeitspanne fällt, gilt somit laut ArbZG als Nachtarbeit.

Vor allem Branchen wie die Medizin oder die Polizei sind auf diese Systeme angewiesen, um den 24/7-Dienst aufrecht erhalten zu können. Da die Schicht und Nachtarbeit jedoch physisch und psychisch belastend ist, gelten spezielle Bestimmungen, die der Arbeitgeber beachten muss.

Rufbereitschaft

Um auch in Notsituationen auf ausreichend Personal zurückgreifen zu können und Dienstleistungen 24/7 anzubieten, gibt es die Rufbereitschaft – eine kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAPOVAZ). Die IT-Branche, Schlüsseldienste, Flugbegleiter und die Feuerwehr sind nur einige Beispiele, wo der Bereitschaftsdienst Anwendung findet. Hierbei müssen sich die Arbeitnehmer nicht am Arbeitsort aufhalten. Es steht ihnen frei, in einem gewissen Rahmen Freizeitaktivitäten nachzugehen oder zu schlafen, dennoch stehen sie auf Abruf und müssen sicherstellen, innerhalb einer bestimmten Zeit zum Arbeitsplatz bzw. Einsatzort kommen zu können.

Jahresarbeitszeit

Der Jahresarbeitszeit liegt ihre Bedeutung bereits im Namen – es wird ein Jahresstundensatz vereinbart. Dieses Modell bietet sich besonders für Branchen an, die saisonalen Schwankungen unterliegen. So kann der Arbeitgeber die Arbeitskraft flexibel einsetzen, wenn sie am meisten gebraucht wird.

Zeitwertkonto

Wer ein Sabbatical oder einfach eine längere Auszeit mitten im Berufsleben machen möchte, entscheidet sich oft für ein Zeitwertkonto. Dieses dient als „Sparkonto“, auf welches Gehälter, Boni und auch Zeit eingezahlt werden können.

Der Vorteil: Bei der längeren Auszeit kann die Anstellung dennoch fortgeführt werden und der Beschäftigte so auch über den Arbeitgeber weiter versichert bleiben.

Jobsharing

Beim Jobsharing passiert genau das, wonach es sich anhört: 2 Beschäftigte teilen sich eine Vollzeitstelle. Nach einer im Vorfeld festgelegten Verteilung – das kann 50/50 sein, muss aber nicht – können sich die Mitarbeitenden ihre Zeit selbst einteilen. Dieses Konzept bietet mehr Flexibilität für den Arbeitnehmer und mehr Fachwissen für den Arbeitgeber.

Quellen

https://recruitee.com/de-artikel/arbeitszeitmodelle

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html

https://www.ssz-beratung.de/welche-arbeitszeitmodelle-gibt-es/

Bildquelle

Foto von Susanne Plank von Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/schnee-mann-menschen-frau-13657444/

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