Mit dem Jephi Blog immer top informiert

Krankschreibung und Krankmeldung

Krankschreibung und Krankmeldung

Der menschliche Körper ist keine Maschine und manchmal können Husten, Schnupfen oder Migräne uns ganz schön aus der Bahn werfen. Da hilft meist nur Ausruhen, doch welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Krankheitsfall?

Krankmeldung

Sobald man als Arbeitnehmer weiß, dass durch eine Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit eintritt, muss dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden. In diesem Fall ist von einer Krankmeldung die Rede, die immer erfolgen muss.

In welcher Form die Information beim Arbeitgeber ankommt spielt dabei rechtlich keine Rolle. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen dieser die Meldewege vorschreibt.

Die Drei-Tage-Regel

In der Regel reicht die Meldung beim Arbeitgeber, sofern der Ausfall nicht länger als drei Tage dauert. Werden diese Überschritten ist eine Krankschreibung beim Arbeitgeber einzureichen. Hierbei handelt es sich um ein vom Arzt ausgestelltes Attest, welches die Arbeitsunfähigkeit offiziell Bescheinigt und auch die voraussichtliche Dauer des Ausfalls angibt. Aber Achtung: es zählen Kalender- und nicht nur die Arbeitstage, also auch Wochenenden und Feiertage. Demnach muss sich auch wer Mittwoch, Donnerstag und Freitag ausfällt um ein Attest kümmern und es spätestens am Montag einreichen.

Ob die Drei-Tage Regel Anwendung findet, lässt sich meist im Arbeitsvertrag nachlesen, denn hier kann die Notwendigkeit eines Attests auch schon früher festgelegt werden. Doch auch wenn es nicht direkt vertraglich geregelt ist, hat der Arbeitgeber das Recht bereits vor Ablauf dieser drei Tage eine Krankschreibung zu verlangen – so auch bereits am ersten Tag. Hierzu sprach das Bundesarbeitsgericht Erfurt 2012 unter dem Aktenzeichen 5 AZR 886/11 ein Urteil, welches dem Arbeitgeber in einer Streitsache Recht gab, von einer Mitarbeiterin bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Krankschreibung zu verlangen.

Während dem Arbeitgeber über den Krankenschein mitgeteilt werden muss, wie lange der Ausfall voraussichtlich anhält, hat dieser jedoch kein Recht darauf, den Grund der Arbeitsunfähigkeitstag zu erfahren.

Die gesetzlichen Regelungen sind in § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) – Anzeige- und Nachweispflichten festgeschrieben.

Krankenkassen

Der Krankenschein muss dem Arbeitgeber sowie der eignen Krankenkasse vorliegen. Bis vor kurzem musste der sogenannte „gelbe Schein“ selbst noch beim Arbeitgeber eingereicht werden. Seit dem 01.01.2023 wurde die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte digitalisiert, sodass Arbeitgeber diese nun direkt bei den Krankenkassen abrufen können. Der Arbeitgeber kann jedoch auch weiterhin die Papierform fordern.

Auch der Versand des Attests an die Krankenkassen wurde digitalisiert. Seit dem 01.07.2022 ist die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt an die Krankenkassen verpflichtend.

Sonderfall Kind

Ist das Kind erkrankt und unter 12 Jahre alt haben Eltern gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeit. Sind beide Elternteile berufstätig stehen ihnen pro Kalenderjahr jeweils 10 Tage zu. Bei mehreren Kindern erhöhen sich diese bis maximal 25 Tage. Bei Alleinerzleihenden erhöht sich dieser Satz bei mehreren Kindern auf maximal 50 Tage pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch kann nicht durch tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen ausgeschlossen werden. Es ist jedoch die bezahlte und unbezahlte Freistellung zu unterscheiden.

Da die bezahlte Freistellung laut § 616 BGB jedoch oft vertraglich ausgeschlossen wird, greift § 45 SGB V. Hier ist zudem noch eine Sonderregelung aus der Corona-Zeit festgeschrieben, die auch dieses Jahr noch greift. Der Anspruch auf Kinderkantengeld beläuft sich nun auf 30 Tage, maximal aber 65 Tage. Bei Alleinerziehenden besteht ein Anspruch auf 60, maximal aber 130 Tage.

Weitere Infos zum Kinderkrankengeld unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Krankmeldung/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/digitale-krankschreibung-elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-65488

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

Bildquelle

Foto von Polina Tankilevitch von Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-frau-medizinisch-liegend-3873188/

Eintrag teilen: