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Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe – kurz KSA – ist ein zentrales Element der sozialen Absicherung von selbstständigen Künstlern sowie Publizisten in Deutschland. Sie stellt einen Teil der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für diese Berufsgruppen dar – der sogenannten Künstlersozialversicherung. Circa die Hälfte zahlen die Versicherten selbst. Unternehmen, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, sind zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, die 30 % aus macht. Der Rest wird vom Bund finanziert.

Rechtliche Grundlagen

Die Künstlersozialabgabe beruht auf dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und wird von der Künstlersozialkasse (KSK) verwaltet. Die KSK hat die Aufgabe, die Beiträge der Versicherten sowie die Abgaben der abgabepflichtigen Unternehmen einzuziehen und an die Sozialversicherungsträger weiterzuleiten. Damit wird sichergestellt, dass selbständige Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen müssen – analog zu abhängig Beschäftigten, deren Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden.

Unter diese Berufsgruppe fallen unter anderem Sänger, Musiker, Journalisten und Webdesigner.

Wer ist zur Künstlersozialabgabe verpflichtet?

Abgabepflichtig sind Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen nicht nur gelegentlich in Anspruch nehmen oder verwerten. Dazu gehören insbesondere

  • Verlage, Rundfunk- und Fernsehsender sowie Presseagenturen
  • Theater, Orchester, Chöre und Museen
  • Werbeagenturen und Unternehmen mit eigenem Marketing- oder PR-Bereich
  • Betriebe, die regelmäßig freiberufliche Künstler oder Publizisten beauftragen (z. B. für Werbung, Design, Texte oder Websites)

Gelegentliche Aufträge an selbstständige Künstler – beispielsweise das einmalige Erstellen eines Logos oder einer Website – lösen keine Abgabepflicht aus. Ausschlaggebend ist die Regelmäßigkeit der Beauftragung.

Grundsätzlich sind Aufträge nur dann abgabefrei, wenn die Gesamtsumme aller derartigen Aufwendungen für Eigenwerbung 700 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Auch ein Auftrag über mehr als eben diese 700 Euro kann abgabefrei sein, wenn ein Unternehmen beispielsweise einmalig eine Website erstellen lässt und auch anderweitig keine unter das KSVG fallenden Aufträge vergibt. Richtungsweisend ist hierbei ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 01.06.2022.

Interessant ist zudem zu Wissen, dass bei abgesagten Veranstaltungen bzw. allgemein nicht erbrachten künstlerischen Leistungen entfällt die Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe.

Berechnung und Höhe der Künstlersozialabgabe

Die Höhe der Künstlersozialabgabe wird jährlich festgelegt. Sie bemisst sich anhand der an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare und beträgt derzeit 5 % dieser Summe.

Anmeldung bei der Künstlersozialkasse

Betriebe, die eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen sind verpflichtet sich unaufgefordert bei der Künstlersozialkasse anzumelden.

Wurde ein Unternehmen angemeldet, prüft die Kasse, ob dieses abgabepflichtig ist. Ist das der Fall, müssen jeweils bis spätestens 31. März des Folgejahres eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse erfolgen.

Der vorab ausgefüllte Meldebogen gilt als Bemessungsgrundlage für die KSK-Abgaben. Auf Grundlage der dort gemachten Angaben errechnet die Kasse, die monatlichen Vorauszahlungen.

Fazit

Die Künstlersozialabgabe ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie stellt sicher, dass selbständige Künstler und Publizisten eine angemessene soziale Absicherung erhalten, indem Unternehmen, die regelmäßig künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, zur Mitfinanzierung beitragen. Unternehmen sollten sich ihrer Abgabepflicht bewusst sein, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, während Künstler und Publizisten von den Vorteilen der Künstlersozialversicherung profitieren. Eine frühzeitige und genaue Prüfung der eigenen Abgabepflicht kann sowohl für Unternehmen als auch für Kreative langfristig Vorteile bringen.

Quellen

https://www.kuenstlersozialkasse.de/service-und-medien/ksk-in-zahlen

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/2022_06_01_B_03_KS_03_21_R.html

Bildquelle

Foto von Nataliya Vaitkevich: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-schreiben-geld-text-8927687/

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