In der Praxis werden Angebots- und Rechnungsbeträge in der Regel auf zwei Nachkommastellen genau gerundet. Dabei können geringfügige Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich entstehen. Diese Unterschiede ergeben sich aus verschiedenen Berechnungsmethoden – es kommt darauf an, ob die Mehrwertsteuer nach der horizontalen oder der vertikalen Methode berechnet wird.
Je nach gewählter Methode kann sich der im Dokument ausgewiesene Endbetrag leicht unterscheiden. Beide Verfahren sind jedoch gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) zulässig und werden von der Finanzverwaltung gleichermaßen anerkannt.
Vertikale und horizontale Berechnung – zwei Wege zum gleichen Ergebnis
Bei der Berechnung von Rechnungsbeträgen unterscheidet man zwischen vertikaler und horizontaler Berechnung. Beide Methoden können in der Summe zu leicht abweichenden Ergebnissen führen, da sie sich in der Rechenlogik unterscheiden.
Vertikale Berechnung
Bei der vertikalen Berechnung wird die Umsatzsteuer auf den Gesamtnettobetrag der Rechnung angewendet. Zunächst werden alle Positionen netto summiert, anschließend wird auf diese Gesamtsumme die Umsatzsteuer berechnet.
Diese Methode wird häufig in der Buchhaltung bevorzugt, da sie Rundungsdifferenzen minimiert und eine einheitliche Steuerbasis gewährleistet.
Horizontale Berechnung
Die horizontale Berechnung wendet die Umsatzsteuer auf jede einzelne Position an und summiert anschließend die Bruttobeträge.
In der Praxis können hier durch Rundungen auf Positionsebene minimale Differenzen entstehen, etwa bei Cent-Beträgen oder bei Rechnungen mit vielen Positionen.
Jephi nutzt für die Berechnung der Umsatzsteuer die horizontale Methode. Hierdurch ist es möglich, in einer Rechnung mehrere Umsatzsteuersätze anzuwenden.
Beispiel: Vertikale vs. horizontale Berechnung
Ein Unternehmen stellt eine Rechnung mit drei Leistungspositionen aus.
Alle Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig (19 %).
| Position |
Beschreibung |
Nettobetrag (€) |
| 1 |
Designkonzept |
100,00 |
| 2 |
Webentwicklung |
200,00 |
| 3 |
Beratung |
150,00 |
a Vertikale Berechnung
Bei der vertikalen Berechnung wird zuerst die Gesamtsumme aller Nettopreise ermittelt und danach einmalig die Umsatzsteuer auf diese Summe angewendet.
Rechnungsschritte:
- Nettosummen addieren:
- 100 € + 200 € + 150 € = 450,00 € netto
- Umsatzsteuer berechnen:
- 450 € × 19 % = 85,50 € MwSt.
- Gesamtbetrag:
- 450,00 € + 85,50 € = 535,50 € brutto
→ Ergebnis: Gesamtbetrag = 535,50 €
b Horizontale Berechnung
Bei der horizontalen Berechnung wird jede Position einzeln versteuert und anschließend die Bruttobeträge addiert.
Rechnungsschritte:
| Position |
Netto (€) |
MwSt. 19 % (€) |
Brutto (€) |
| 1 |
100,00 |
19,00 |
119,00 |
| 2 |
200,00 |
38,00 |
238,00 |
| 3 |
150,00 |
28,50 |
178,50 |
| Summe |
|
|
535,50 € |
→ Ergebnis: Gesamtbetrag = 535,50 €
Der entscheidende Unterschied
In diesem Beispiel ergibt sich das gleiche Endergebnis.
Unterschiede entstehen immer dann, wenn Rundungen auf Positionsebene stattfinden müssen — zum Beispiel bei Preisen mit Nachkommastellen.
Beispiel mit Nachkommastellen:
| Position |
Nettobetrag (€) |
MwSt. 19 % (€) gerundet |
Bruttobetrag (€) |
| 1 |
99,99 |
18,9981 → 19,00 |
118,99 |
| 2 |
199,99 |
37,9981 → 38,00 |
237,99 |
| 3 |
149,99 |
28,4981 → 28,50 |
178,49 |
| Summe |
|
|
535,47 € |
→ Horizontale Berechnung: 535,47 €
→ Vertikale Berechnung: Gesamtnetto 449,97 € × 19 % = 85,49 €, ergibt 535,46 €
Differenz: 0,01 €
Fazit
Im Mittelpunkt steht stets die Berechnungsgrundlage. Bei einer Nettorechnung dient der Nettopreis als Basis, von der anschließend die Umsatzsteuer berechnet und kaufmännisch gerundet wird. Bei einer Bruttorechnung hingegen bildet der Bruttopreis die Berechnungsbasis, aus der die enthaltene Umsatzsteuer ermittelt und kaufmännisch gerundet wird.
Bildquelle
Foto von Jakub Zerdzicki: https://www.pexels.com/de-de/foto/dunkel-schreibtisch-laptop-notizbuch-16098005/