Faktura
Faktura ist ein besonders in Österreich sowie der Schweiz gängiger Begriff und stammt aus dem Lateinischen – „factura“ heißt hier so viel wie Herstellen oder Bearbeiten. Entgegen weit verbreiteter Annahmen […]
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der Europäischen Union, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie dient dazu, Investoren und Unternehmen eine klare Definition umweltfreundlicher Tätigkeiten zu bieten und somit nachhaltige Investitionen zur Erreichung der Klimaziele der EU bis 2030 zu fördern.
Festgesetzt wurden die Kriterien in der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020. Mit dieser Verordnung wurde der rechtliche Rahmen zur Förderung nachhaltiger Investitionen in der EU geschaffen.
Im Rahmen des Europäischen Green Deals wurde die EU-Taxonomie eingeführt. Durch diese klare Einordnung erleichtert die Taxonomie die Mobilisierung von Finanzmitteln für Projekte, die wesentlich zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen. Sie dient als Grundlage für weitere politische Maßnahmen und Standards und zielt darauf ab, Kapitalflüsse auf nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu lenken und damit die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.
Schaffung von Transparenz:
Investoren und Unternehmen werden eindeutige Kriterien zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von Investitionen zur Verfügung gestellt.
Förderung des Klimaschutzes:
Es ist beabsichtigt, finanzielle Mittel in Maßnahmen zu investieren, die den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft vorantreiben.
Meidung von Greenwashing:
Die Taxonomie unterstützt dabei, irreführende Ansprüche auf Nachhaltigkeit zu erkennen und zu vermeiden.
Klimaschutz
Technische Bewertungskriterien: Für jede wirtschaftliche Aktivität werden spezifische Kriterien festgelegt, um ihre Umweltverträglichkeit zu bewerten.
Do-No-Significant-Harm-Prinzip (DNSH): Eine als nachhaltig eingestufte Aktivität darf keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen.
Mindestschutzmaßnahmen: Unternehmen müssen soziale und Governance-Standards einhalten, um als nachhaltig zu gelten.
Für große Unternehmen, die von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) abgedeckt sind, gilt seit 2022 die EU-Taxonomie. Dazu gehören Unternehmen mit über 500 Beschäftigten, Banken, Versicherungsgesellschaften sowie börsennotierte Gesellschaften. Auch große Unternehmen und finanzielle Marktteilnehmer in der EU, die der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung(Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD) unterliegen, sind seit 2024 verpflichtet ihre Tätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie zu melden.
Für KMU ist dies nicht verpflichtend, kann sich jedoch in Einzelfällen lohnen, um Kredite oder auch Förderungen für nachhaltige Investitionen zu erhalten.
Die technischen Voraussetzungen sind herausfordernd und können für Unternehmen eine beträchtliche Verwaltungslast darstellen. Die wissenschaftlich fundierten Bewertungskriterien sind teilweise schwer zu verstehen und umzusetzen, insbesondere in Sektoren mit komplexen Wertschöpfungsketten.
Für Unternehmen können durch die Implementierung der Taxonomie und die Befolgung der Berichtspflichten erhöhte Ausgaben entstehen.
Da die Verordnung lediglich innerhalb der EU-Statten gilt kann, kann es hier zu wirtschaftlichen Nachteilen kommen und die Ziele mit anderen globalen Nachhaltigkeitsstandards kollidieren. Bedenken gibt es zudem bei Investitionen außerhalb der EU – diese könnten erschwert werden.
Die EU-Taxonomie wird regelmäßig aktualisiert, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Entwicklungen und wirtschaftliche Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Sie gilt als wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren europäischen Wirtschaft und fördert umweltverträgliche Investitionen, um die Klimaziele zu erreichen.
Quellen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/
https://ec.europa.eu/sustainable-finance-taxonomy/
Bildquelle
Foto von Pixabay: https://www.pexels.com/de-de/foto/weisse-windmuhle-414837/